Kostenübernahme einer Behandlung bei Kindern und Jugendlichen

Ein Großteil der Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen wird oftmals bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getragen. Ob eine KFO-Behandlung seitens der Krankenkasse übernommen wird, ist davon abhängig. welcher kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) die Zahn-/Kieferfehlstellung Ihres Kindes zugeordnet wird. Es existieren 5 Schweregrade, wobei die Grade 3-5 eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung garantieren. Die Behandlungskosten werden zunächst zu 80% von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Der sogenannte Versichertenanteil von 20% ist vom Versicherten selbst zu tragen. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung wird der Eigenanteil durch die jeweilige gesetzliche Krankenkasse rückerstattet.

Handelt es sich bei Ihrem Kind um eine Frühbehandlung, muss ein besonders hoher Schweregrad der Kiefer- bzw. Zahnfehlstellung vorliegen. Eine vergrößerte Frontzahnstufe von über 9 mm oder ein seitlicher oder frontaler Kreuzbiss ermöglichen eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung.

Bestimmte Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. Es handelt sich um sogenannte optionale außervertragliche Leistungen (AVL), die eine fortschrittliche Behandlung nach gegenwärtigem Forschungsstand garantieren. Die Kosten variieren je nach Behandlungsaufwand. Liegt bei Ihrem Kind der Behandlungsbedarfsgrad 1 oder 2 vor, besteht unabhängig von der medizinischen Notwendigkeit keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. In diesem Fall bieten wir Ihnen gern eine individuelle Lösung für Sie und Ihr Kind an.

Die private Krankenversicherung übernimmt in der Regel die anfallenden Kosten im Kindes- und Jugendalter. Es kann lediglich ein Eigenanteil für sogenannte programmierte, bzw. schnell arbeitende Brackets und superelastische Bögen anfallen, welche die Behandlung für den Patienten angenehmer und nahezu schmerzfrei gestalten. Es ist ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung bestätigen zu lassen.

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