Behandlungsbeginn bei Kindern

Die Frage, ab welchem Alter eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern notwendig ist, tritt häufig auf und ist nicht pauschal zu beantworten. Der Behandlungsbeginn richtet sich nach dem jeweiligen Schweregrad der Zahn- bzw. Kieferfehlstellung. Es wird unterschieden zwischen einer Frühbehandlung im Milch- oder frühen Wechselgebiss bzw. einem Beginn in der zweiten Wechselgebissphase.

Eine Frühbehandlung sollte nicht vor dem 4. Lebensjahr beginnen. Sie dient dazu, möglichst früh das Wachstum und den Zahndurchbruch zu beeinflussen. Das Indikationsspektrum für eine Frühbehandlung ist klar definiert: ein seitlicher bzw. frontaler Kreuzbiss oder eine durch Unterkiefer-Rücklage bedingte Stufe zwischen Ober- und Unterkiefer, die mehr als 9mm beträgt. Wird eine solch große Stufe nicht korrigiert, besteht eine erhöhte Gefahr für Frontzahntraumata, die oftmals bei sportlichen Aktivitäten oder Spielen mit Freunden gegeben ist.  Auch ein ausgeprägt offener Biss bzw. Platzmangel für einen oder mehrere Zähne machen eine Frühbehandlung notwendig. Für die Behandlung werden meist herausnehmbare Apparaturen verwendet, die im frühen Kindesalter sehr gut akzeptiert und gerne getragen werden. Die Dauer der Frühbehandlung erstreckt sich über eineinhalb Jahre und muss danach abgeschlossen werden.

Oftmals startet die Behandlung mit Beginn der zweiten Wechselgebissphase im 9. oder 10. Lebensjahr. Durch die erhöhte Produktion von Wachstumshormonen kann in dieser Phase das Schädel- bzw. Kieferwachstum ideal gesteuert werden. Mithilfe von herausnehmbaren Ober- und Unterkieferspangen oder funktionskieferorthopädischen Geräten lassen sich Zähne bewegen und das Wachstum der Kiefer fördern oder hemmen.

Sollten Ihnen Kieferfehlstellungen bei Ihrem Kind auffallen oder sind Sie sich unsicher, scheuen Sie nicht davor, einen unverbindlichen Beratungstermin bei uns zu vereinbaren, um den richtigen Zeitpunkt des Behandlungsbeginns nicht zu verpassen.

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