Der Behandlungsbeginn

Der Behandlungsbeginn einer kieferorthopädischen Behandlung bei Kindern und Jugendlichen richtet sich nicht nur nach der Aufgabe (dem Umfang der zu regulierenden Zahnfehlstellungen ), sondern auch nach dem Entwicklungsstand des Gebisses und des Patienten insgesamt.
Der Beginn der Therapie wird zuvor genaustens mit Eltern und Patient besprochen und dann nach Genehmigung durch die Krankenkasse vereinbart.

Sie haben noch weitere Fragen?

Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin in unseren Praxen in Neumünster und Itzehoe. Wir klären alle Ihre offenen Fragen und werden Sie bei der Behandlung bestmöglich betreuen. Das gesamte Team der kieferorthopädischen Praxis Mühlstädt, Dr. Behrends und Kollegen freut sich auf Ihren Besuch.