Wer übernimmt die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen?
Ist der Patient bei Behandlungsbeginn über 18 Jahre alt, sprechen wir von einer Erwachsenenbehandlung. In der Erwachsenenbehandlung sind die Therapiemaßnahmen stark abhängig vom individuellen Wunsch des Patienten. Es werden Befunde, Fotos, Röntgenbilder und Zahnmodelle erstellt sowie die Vorstellungen des Patienten festgehalten. Nach einer umfangreichen Planung werden dann in einem zweiten Gespräch die individuellen Kosten besprochen. Da es eine große Auswahl an kieferorthopädischen Geräten gibt, variieren natürlich auch die Kosten hierfür. Die gesetzlichen Krankenkassen erteilen in der Regel nur dann einen Zuschuss zur Behandlung, wenn die Fehlstellung in der Größe ist, dass eine Kombination mit einem chirurgischen Eingriff erforderlich ist. Bei den privaten Krankenversicherungen und Zahnzusatzversicherungen gibt es ebenfalls individuelle Unterschiede bei der Kostenübernahme. Es empfiehlt sich, vor der Behandlung die Kostenübernahme mit eventuellen Versicherungsträgern abzuklären.
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