Was ist, wenn operiert werden muss?

Bei ausgeprägten Kieferfehlstellungen kann eine Kombinationstherapie aus Kieferorthopädie und Kieferchirurgie sinnvoll sein.

Aufgrund des fehlenden Wachstums lassen sich beispielsweise die Rücklage des Unter- oder Oberkiefers sowie offene Bisse nur mit kieferorthopädischen Methoden nicht korrigieren.

Vor Behandlungsbeginn erfolgt eine umfangreiche Beratung und Aufklärung seitens des Kieferorthopäden und des Kieferchirurgen, um eine Entscheidung pro oder contra Operation zu erleichtern.

Im Falle einer Operation ist eine feste Zahnspange erforderlich, um die Zähne optimal auf die korrigierte Kieferstellung abzustimmen. Die Kosten für so eine aufwendige Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Auch wenn man sich gegen eine operative Leistung entscheidet, kann eine alleinige kieferorthopädische Therapie im Sinne einer individuellen Kompromissbehandlung ästhetisch befriedigende Ergebnisse erreichen.

Sie möchten einen Termin vereinbaren?

Wir kommen unmittelbar mit einem Terminvorschlag auf Sie zu.